Die deutsche Nationalhymne

Die offzielle Nationalhymne der Bundesrespublik Deutschland
ist die dritte Strophe des "Deutschlandliedes"
von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798 -1874).

 

Einigkeit und Recht und Freiheit
Für das deutsche Vaterland!
Danach laßt uns alle streben  
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand -
 Blüh im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland

Quelle:  Hymne.net

 

Die erste und zweite Strophe :

Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt,
Wenn es stets zum Schutz und Trutze
Brüderlich zusammenhält,
Von der Maas bis an die Memel,
Von der Etsch bis an den Belt -
Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt!


Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang
Sollen in der Welt behalten
Ihren alten schönen Klang,
Uns zu edler Tat begeistern
Unser ganzes Leben lang -
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang!

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Verschiedene Mutmassungen darüber, ob die erste Strophe nun illegal ist, oder nicht, sind absoluter Unsinn. Sie ist nicht illegal. Es ist lediglich so, dass ausschließlich die dritte Strophe unter staatlichem Schutz, als die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland steht. 

Das "Lied der Deutschen" wurde von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben auf der Insel Helgoland am 26. August 1841 geschrieben. Der "Deutsche Bund" bestand zu dieser Zeit aus 39 souveränen Staaten von unterschiedlicher Größe und politischer Bedeutung. Diese politische Landschaft war das Motiv für Hoffmann von Fallersleben, durch die Strophen des "Deutschlandliedes" die Sehnsucht seiner Landsleute nach politischer Einheit in Freiheit auszudrücken.

In der zweiten Strophe griff Hoffmann von Fallersleben Motive aus einem Lied des mittelalterlichen Dichters und Sängers Walther von der Vogelweide auf. In der dritten Strophe wurde schließlich die Forderung nach bürgerlichen Rechten, Freiheit und Gleichheit für jeden Deutschen in einem geeinigten Deutschland erhoben.

Als sich 1949 die Bundesrepublik Deutschland konstituierte, wurde im Grundgesetz eine Nationalhymne nicht erwähnt. Das Erscheinen der Bundesrepublik auf internationaler Ebene (bei den Olympischen Spielen 1952), löste eine Hymnendiskussion aus. Im Gegensatz zu Bundeskanzler Konrad Adenauer, der das Deutschlandlied (3. Strophe) beibehalten wollte, beabsichtigte Bundespräsident Theodor Heuss, eine neue Nationalhymne einzuführen. Dies stiess aber auf eine geschlossene Abwehrfront. 1952 bestätigte Heuss das Deutschlandlied als Nationalhymne.

Durch den Beitritt der DDR zum Geltungbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 wurde Deutschland in Gestalt des Zusammenschlusses von Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Demokratischer Republik und Berlin wiedervereinigt. Im "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" vom 14. September 1990 war dabei völkerrechtlich verbindlich und endgültig festgelegt worden, daß "das vereinte Deutschland ... keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten ... erheben" wird. Wohl auch, um angesichts dieser Rechtslage etwaigen Mißverständnisses den Boden zu entziehen und um zugleich zu dokumentieren, daß der Anspruch auf "Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland" nunmehr verwirklicht ist, legten Bundespräsident von Weizsäcker und Bundeskanzler Kohl in einem Briefwechsel vom August 1991 fest, daß "die dritte Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ... die Nationalhymne für das deutsche Volk" ist, zumal sie "die Werte verbindlich zum Ausdruck (bringt), denen wir uns als Deutsche, als Europäer und als Teil der Völkergemeinschaft verpflichtet fühlen."
(Schreiben vom Bundespräsidenten von Weizsäcker an Bundeskanzler Kohl vom 19. August 1991)

Entnommen aus
"Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland"

 

Die „4. Strophe“

1921 schrieb Albert Matthai als Reaktion auf den verlorenen Ersten Weltkrieg eine Ergänzung, die bis in die 30er Jahre des 20. Jahrhunderts vor allem in Frontkämpferverbänden wie dem „Stahlhelm“ und unter Deutschnationalen gesungen und von ihnen als „4. Strophe“ bezeichnet wurde. Sie war jedoch nie Bestandteil der Nationalhymne.

Deutschland, Deutschland über alles
und im Unglück nun erst recht.
Nur im Unglück kann die Liebe
zeigen, ob sie stark und echt.
Und so soll es weiterklingen
von Geschlechte zu Geschlecht:
 Deutschland, Deutschland über alles
Und im Unglück nun erst recht. 

 

 

 

 DDR - Deutsche Demokratische Republik

Auferstanden aus Ruinen
und der Zukunft zugewandt,
laß uns dir zum Guten dienen,
Deutschland einig Vaterland.
Alte Not gilt es zu zwingen,
und wir zwingen sie vereint,
denn es muß [wird] uns doch gelingen,
daß die Sonne schön wie nie
über Deutschland scheint.

Glück und Friede sei beschieden
Deutschland, unserm Vaterland.
Alle Welt sehnt sich nach Frieden,
reicht den Völkern eure Hand.
Wenn wir brüderlich uns einen,
schlagen wir des Volkes Feind.
Laßt das Licht des Friedens scheinen,
daß nie eine Mutter mehr
ihren Sohn beweint.

Laßt uns pflügen! Laßt uns bauen,
lernt und schafft wie nie zuvor,
und der eignen Kraft vertrauend
steigt ein frei Geschlecht empor.
Deutsche Jugend: bestes Streben
uns'res Volks in dir vereint,
wirst du Deutschlands neues Leben,
und die Sonne schön wie nie
über Deutschland scheint.

Text: Johannes R. Becher (1891-1958), "Deutschland-Lied"
Musik: Hanns Eisler (1898-1962)

Quelle:  Hymne.net

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